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NPO Unterstützungsfonds vom Nationalrat beschlossen

Inhalt

Im Nationalrat wurde ein NPO Unterstützungsfonds beschlossen, welcher vor allem den gemeinnützigen Organisationen in dieser - durch COVID-19 verursachten - schweren Situation finanzielle Unterstützung bieten soll. Insgesamt werden dem Fonds EUR 700 Millionen zugewiesen. Die Details zur Förderungsabwicklung werden noch in einer zu erlassenden Richtlinie erläutert. Wir rechnen damit, dass die Richtlinie zeitnah erlassen wird und wir bereits im kommenden Newsletter Sie darüber informieren können.

Im Nationalrat wurde ein NPO Unterstützungsfonds beschlossen, welcher vor allem den gemeinnützigen Organisationen in dieser - durch COVID-19 verursachten  - schweren Situation finanzielle Unterstützung bieten soll.  Insgesamt werden dem Fonds EUR 700 Millionen zugewiesen. Die Details zur Förderungsabwicklung werden noch in einer zu erlassenden Richtlinie erläutert. Wir rechnen damit, dass die Richtlinie zeitnah erlassen wird und wir bereits im kommenden Newsletter Sie darüber informieren können.

Wir möchten Sie jedoch schon bereits jetzt über die wesentlichen Eckpunkte informieren:

Berechtigte

Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Rechtsträger, an denen diese beteiligt sind und welche die satzungsmäßigen Aufgaben der gemeinnützigen Trägerorganisationen sicherstellen, sofern diese Organisationen

  • Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd Bundesabgabenordnung verfolgen (somit gemeinnützige Sportvereine, Kunst und Kulturvereine oder Sozial- oder Entwicklungsvereine oder sonstige gemeinnützige Non Profit Organisationen wie gemeinnützige GmbHs, Anstalten, Stiftungen)
  • Aufgaben der Feuerwehren wahrnehmen,
  • anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften darstellen.

 

Ausgenommen sind

  • Politische Parteien
  • Kapital und Personengesellschaften, an denen Bund, Länder und Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Anteile halten
  • Beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Pensionskassen)

 

Eine noch zu erlassende Richtlinie wird nähere Regelungen zu nachfolgenden Punkten enthalten

  • Zielen der Förderung
  • Persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Förderung
  • Berechnung der Höhe der Förderung unter Berücksichtigung anderer staatlicher Leistungen
  • Automationsunterstützter Antragstellung
  • Verfahren und verpflichtende Abfrage in der Transparenzdatenbank (zur Vermeidung von Doppelförderungen des Bundes)
  • Anträge und Abwicklung

Anträge

Die Anträge sind bis spätestens 31.12.2020 zu stellen.

Abwicklung

  • Die Abwicklung wird über die AWS erfolgen.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Anträge sind vom vertretungsbefugten Organ des Antragstellers und in bestimmten Fällen (bei bestimmten Beteiligungsverhältnissen oder bei Überschreitung bestimmter Anzahl von Dienstnehmern oder Höhe an Einnahmen) auch von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern zu bestätigen.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit über Prüfung durch Abgabenbehörde oder SV Träger, Spendenabzugsfähigkeit oder Spendengütesiegel, Bestätigung durch Dachverband oder Wirtschaftsprüfer
  • Prüfung von Förderungen aus dem NPO Unterstützungsfonds im Rahmen von Außenprüfungen und Nachschauen durch das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt oder auch im Rahmen von beauftragten Prüfungen durch das BMF

 

Erscheinungsdatum:


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Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

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