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Halpern & Prinz besteht seit den 1950er Jahren und seit Beginn an lag der Schwerpunkt in der Betreuung von gemeinnützigen Organisationen. Das ist bis heute so geblieben und wir zählen zu den führenden Kanzleien in Österreich im Bereich der Beratung von NPOs in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Wir betreuen gemeinnützige Körperschaften jeglicher Rechtsform und Größe, vom kleinen Verein bis zu großen gemeinnützigen Organisationen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts. Wir beraten neu gegründete Vereine genauso wie die größten NPOs Österreich. Unser Tätigkeitsfeld reicht von Rechnungswesendienstleistungen, der steuerlichen Beratung, Wirtschaftsprüfung bis zur Durchführung von Sonderprüfungen wie zB Spendengütesiegelprüfungen oder Prüfungen zur Erlangung der Spendenabzugsfähigkeit.
Wir bieten unseren KlientInnen aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Beratung von NPOs außergewöhnliche Expertise. Unser Gemeinnützigkeitsteam betreut ca. 100 NPOs mit einem Spendenvolumen von insgesamt mehr als 100 Mio*. EUR und wir führen regelmäßig Spendengütesiegelprüfungen und Prüfungen zur Erlangung der Spendenabzugsfähigkeit durch. Alexander Kastelic, einer unserer Geschäftsführer und NPO Experten ist selbst Mitglied in der Arbeitsgruppe Spendengütesiegel bei der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen. Unsere SpezialistInnen verfolgen laufend die steuerrechtlichen Änderungen, publizieren Fachartikel und bieten Ihnen tagesaktuelle Neuigkeiten im NPO Bereich durch regelmäßige NPO Newsletter. Viele unserer MitarbeiterInnen sind selbst auch ehrenamtlich in NPOs tätig und sind aus der Überzeugung, in der NPO Beratung tätig sein zu wollen, zu uns gekommen. Unser Anliegen ist das verantwortungsvolle Beraten gemeinnütziger Organisationen in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Das tun wir seit über 70 Jahren und das ist unsere Stärke.
* Quelle: Spendenbericht 2020 Fundraising Verband Austria
In diesem Newsletter erhalten Sie Informationen zum Fundraising Kongress 2024, der NPO Sprechstunde am 8.11.2024 sowie zur neuen Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeitsrecht.
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Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.
Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.
Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!