Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Voraussetzungen für Gastgewerbeberechtigung

Inhalt

Vor dem Start eines Gastronomiebetriebes sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, welche Voraussetzungen nötig sind, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten.

Anmeldung Einzelunternehmen

Bereits bei der Anmeldung muss die genaue Bezeichnung und der zukünftige Standort angegeben werden. Mitzubringen sind ein gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. ein zur Gewerbeausübung erforderlicher Aufenthaltstitel bei Drittstaatenangehörigen, die Heiratsurkunde (wenn nach der Hochzeit der Name geändert wurde) und eine Meldebestätigung (kein Wohnsitz im Inland).

Persönliche Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und österreichischer Staatsbürger sein oder aus einem EU- oder EWR-Land stammen bzw. ein sonstiger berechtigter Ausländer sein (z.B. Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung in Österreich). Weiters dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, wie z.B. gerichtliche Verurteilungen zu mehr als drei Monaten.

Das Gastgewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe. Daher ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Dieser kann entweder durch entsprechende Ausbildungen nachgewiesen werden oder es wird eine Prüfung nach der Gastgewerbe-Befähigungsordnung abgelegt.

Sachliche Voraussetzungen

Bereits bei der Planung sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, da eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist. Bei der Anmeldung muss die Genehmigung noch nicht vorgelegt werden, aber ohne sie darf der Betrieb nicht eröffnet werden.

Stand: 26. September 2014

Bild: Sara Berdon - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK