Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Öffnung des Arbeitsmarktes

Inhalt

Polen, Slowakei, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien und Ungarn sind der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten. Bei den Beitrittsverhandlungen wurde für sie eine Übergangsfrist bis zur Öffnung des Arbeitsmarktes vereinbart. Diese siebenjährige Übergangsfrist läuft am 1.5.2011 aus.

Arbeitnehmer, die aus den Ländern Rumänien und Bulgarien stammen, brauchen auch weiterhin eine Arbeitsgenehmigung. Diese beiden Länder sind erst 2007 der EU beigetreten. Daher gilt die Übergangsfrist noch bis Ende 2013. Aufgrund der Öffnung des Arbeitsmarktes werden die Kontingente für Saisonarbeiter aus Drittstaaten auf ein Minimum eingeschränkt.
Stammsaisonniers – darunter werden Arbeitskräfte aus Drittstaaten verstanden, die schon jahrelang in Österreich beschäftigt sind – können jedoch auch weiterhin hier arbeiten. Sie müssen dazu in den Jahren 2006 bis 2010 jedes Jahr mindestens vier Monate im Rahmen der Tourismus-Saisonkontingente beschäftigt gewesen sein.
Dann bekommen sie jährlich eine Beschäftigungsbewilligung für maximal zehn Monate pro Kalenderjahr (durchgehend für längstens sechs Monate).

Die Regierung hat noch mit einer weiteren Maßnahme auf die Öffnung des Arbeitsmarktes reagiert. Sie hat sich auf ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping geeinigt.
Ab dem 1.5.2011 wird Unterentlohnung zu einer strafbaren Handlung. Jeder Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer unter dem Kollektivvertrag bezahlt, begeht eine strafbare Handlung. Die Verwaltungsstrafen für dieses Delikt betragen zwischen € 1.000,00 und € 50.000,00.

Stand: 21. März 2011

Bild: picturia - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK