Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Wie können Sie die Liquidität Ihrer Praxis erhöhen?

Inhalt

Liquidität bedeutet, dass der Unternehmer fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Ordination. Ausgelöst durch die Corona-Krise können auch Arztpraxen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Im Folgenden finden Sie einige Tipps (unvollständige Auswahl), um die Liquiditätssituation Ihrer Praxis zu verbessern.

Steuern und Abgaben

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Finanzamt, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden, Steuer- und Abgabenzahlungen zu stunden oder in Raten zu entrichten. Auch können Steuer- und Beitragsvorauszahlungen beim Finanzamt und bei der SVS herabgesetzt werden. Auch die Wohlfahrtskassen der einzelnen Bundesländer bieten diesbezüglich unterschiedliche Maßnahmen an.

Reduktion von Miet- und Personalkosten

Ärzte mit Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise können unter Umständen Anspruch auf Mietzinsminderung haben. Das Begehren auf eine Mietzinsminderung ist dabei an den Vermieter zu richten. Personalkosten können z. B. durch die Corona-Kurzarbeit temporär reduziert werden. Die Beschäftigten erhalten dabei trotz geringerer Arbeitszeit den Großteil ihres bisherigen Nettobezuges weiter. Das Arbeitsmarktservice ersetzt dem Arbeitgeber einen Großteil der Mehrkosten.

Überbrückungsgarantien für Bankverbindlichkeiten

Ist eine Ordination einmal in Liquiditätsschwierigkeiten, so ist es auch nicht mehr so leicht, eine weitere Finanzierung seitens der Bank zu bekommen. Eine Garantie der Republik Österreich zugunsten des Unternehmens soll hier helfen. Der Bund garantiert dabei der Hausbank des Unternehmers die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits in einem bestimmten Ausmaß für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. Die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien für Klein- und Mittelbetriebe (auch solche aus den freien Berufen) erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws). Dabei werden unterschiedliche Varianten angeboten. Weitere Infos und genaue Förderrichtlinien unter www.aws.at.

Zuschüsse

Der Härtefallfonds für Kleinstunternehmer fördert unter anderem auch Angehörige der freien Berufe. Ein Härtefall ist gegeben, wenn der Unternehmer seine laufenden Kosten nicht mehr decken kann, der Betrieb von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen ist oder Umsatzeinbußen von mindestens 50 % im Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres gegeben sind. Zudem ist ein umfangreicher Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen zu beachten. Die Unterstützungsleistung beträgt höchstens € 2.000,00 monatlich für längstens drei Monate. Weitere Infos und Antragstellung: www.wko.at

Ein Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona-Hilfsfonds wird abhängig vom Ausmaß der Umsatzeinbußen gestaffelt gewährt. 25 % - 75 % der Fixkosten werden abhängig von der Umsatzeinbuße (40 % - 100 %) ersetzt. Grundsätzlich ersatzfähig sind bestimmte betriebsnotwendige Fixkosten (z. B. Geschäftsraummiete samt Betriebskosten, Zinszahlungen, Versicherungsprämien, bestimmte Wertminderungen und auch ein Unternehmerlohn), sofern diese nicht herabgesetzt oder gestundet werden konnten. Weitere Infos unter www.aws.at und www.bmf.gv.at.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: milanmarkovic78 - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK