Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

Inhalt

Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. Der Regierung wurde eine Frist zur Reparatur bis Ende Mai 2014 eingeräumt. Am 20.05.2014 wurde daher eine Neuregelung beschlossen.

Unterschied zwischen neuer und alter Regelung

Es wird nun lediglich danach unterschieden, ob der Erwerb innerhalb der Familie erfolgt oder außerhalb. Nach der alten Regelung war ausschlaggebend, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Innerhalb der Familie

Alle Übertragungen innerhalb der Familie werden begünstigt besteuert – egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Die Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert (maximal jedoch 30 % des gemeinen Wertes) – Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft.

Der Steuersatz beträgt 2 %.

Außerhalb der Familie

Als Bemessungsgrundlage dient künftig der Kaufpreis bzw. bei unentgeltlichen Übertragungen der gemeine Wert (ausgenommen bestimmte Anteilsübertragungen von Gesellschaften).

Tipp: Planen Sie eine Liegenschaft zu verschenken oder zu verkaufen? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir finden die ideale Lösung für Sie!

Stand: 27. Mai 2014

Bild: schibilla - Fotolia.comSTEUERTERMINE

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK