Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Ist Zahngold eine Betriebsausgabe?

Inhalt

In der Vergangenheit konnte Zahngold als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Selbst wenn ein Vorrat für mehrere Jahre angelegt wird. Der Zeitraum für den das Zahngold angeschafft wurde, musste allerdings überschaubar bleiben.

Laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) galt dies noch für einen Vorrat der für fünf Jahre angelegt wurde.

Neue Regelung

Im letzten Jahr wurde eine neue Regelung eingeführt. Diese verbietet für Gebäude und Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, das sofortige Absetzen als Betriebsausgabe.

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern sind die Anschaffungskosten von bestimmten Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens erst abzusetzen, wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden. Damit wird das Abflussprinzip durchbrochen. Der Bestand ist jährlich zu erfassen.

Diese Regelung gilt insbesondere auch für Zahngold. Die bisherige Anschaffung auf Vorrat und dabei das sofortige Absetzen als Betriebsausgabe ist nun nicht mehr möglich.

Pauschalierende Zahnärzte

Wird als Gewinnermittlungsart die Basispauschalierung gewählt, werden die Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung pauschal ermittelt. Es werden grundsätzlich 12 % der Nettoeinnahmen als Betriebsausgaben angenommen.

Neben diesen pauschalen Betriebsausgaben dürfen noch zusätzliche Betriebsausgaben angesetzt werden, wie z.B. Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten oder Roh- und Hilfsstoffe.

Zahngold und andere Waren, die für Dienstleistungen verwendet werden, dürfen nicht zusätzlich zur Pauschalierung als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Stand: 06. Mai 2013

Bild: steffus - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK