Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Wie muss ein Arzt den Gewinn ermitteln?

Inhalt

Für Ärzte als Freiberufler kommt im Regelfall die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns einer Arztpraxis zur Anwendung. Dabei werden grundsätzlich von den in einem Kalenderjahr zugeflossenen Einnahmen die abgeflossenen Ausgaben abgezogen. Das Ergebnis stellt den steuerpflichtigen Gewinn dar.

Von diesem Zufluss-Abfluss-Prinzip gibt es einige Ausnahmen zu beachten, wie z. B. die Abschreibung für Abnutzung von Anlagegütern. Entstehen in einem Jahr Verluste, können diese in die Folgejahre vorgetragen und dann bei Vorliegen eines positiven Einkommens abgezogen werden. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist bei Ärzten unabhängig von der Höhe des Umsatzes der Arztpraxis anwendbar (Ausnahme: Ärzte GmbH – siehe unten).

Bei Ärzten mit sehr geringem Beleganfall kann auch die Anwendung der sogenannten Basispauschalierung vorteilhaft sein. Dabei werden von den Betriebseinnahmen pauschal in der Regel 12 % Betriebsausgabenpauschale und dann ganz bestimmte zusätzliche Betriebsausgaben, wie z. B. Waren, Löhne und die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (inkl. Wohlfahrtsfonds) abgezogen. Hat man sich nach Anwendung der Pauschalierung in einem Jahr wieder für eine „normale“ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entschieden, ist ein neuerlicher Wechsel zur Pauschalierung erst nach fünf Jahren möglich.

Der Arzt kann statt einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch freiwillig eine Bilanz auf Basis einer doppelten Buchhaltung erstellen. Für die Höhe des Gewinns ist dabei der Zeitpunkt der Bezahlung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen unbeachtlich. So sind im Unterschied zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung z. B. offene Forderungen gegenüber Privatpatienten am Jahresende bereits gewinnerhöhend, obwohl das Geld noch nicht zugeflossen ist.

Ärzte GmbHs sind zur Bilanzierung verpflichtet.

Stand: 28. August 2018

Bild: Smileus - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK