Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Verkauf einer Patientenkartei ist umsatzsteuerpflichtig?

Inhalt

Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung des Arztes ist allerdings eine sogenannte „unechte“ Steuerbefreiung. Das heißt, der Arzt kann sich beim Einkauf auch keine Vorsteuer abziehen. Es gibt daher auch für den Verkauf eine Sonderregelung:

  • Werden Gegenstände verkauft, für die sich der Verkäufer keinen Vorsteuerabzug abziehen konnte und
  • werden die gelieferten Gegenstände ausschließlich für bestimmte steuerfreie Tätigkeiten verwendet,

ist auch der Verkauf von der Umsatzsteuer befreit.

Fällt der Verkauf einer Patientenkartei unter diese Befreiung?

Über diese Frage hatte das Bundesfinanzgericht (BFG – vor 1.1.2014 Unabhängiger Finanzsenat) im Februar zu entscheiden. Maßgeblich ist hier, ob dieser Verkauf eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellt. Eine Lieferung würde dieser Befreiungsbestimmung unterliegen.

Sachverhalt

Ein praktischer Arzt verkaufte seine Patientenkartei um € 95.000,00 brutto an seinen Nachfolger. Laut Finanzamt ist vom Nettobetrag Umsatzsteuer abzuführen.

Entscheidung des BFG: Lieferung oder sonstige Leistung?

Das Bundesfinanzgericht war der Meinung, dass eine sonstige Leistung vorliegt. Im Vordergrund steht die Weitergabe der in den Unterlagen aufgezeichneten Informationen an den Nachfolger, weil die Kenntnis der Krankengeschichten für einen neu beginnenden Arzt von großer Wichtigkeit ist. Die Übergabe des Datenträgers ist als unselbständige Nebenleistung der sonstigen Leistung zu beurteilen.

Da keine Lieferung vorliegt, kann die Befreiung nicht angewendet werden. Der Verkauf der Patientenkartei ist daher umsatzsteuerpflichtig und unterliegt dem Normalsteuersatz von 20 %.

Hinweis

Ein Praxisverkauf ist ein sehr komplexer Sachverhalt. Es muss immer die individuelle Situation jeder einzelnen Praxis betrachtet werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit uns, damit wir für Ihren Verkauf die optimale Lösung finden können.

Stand: 26. August 2014

Bild: Carola Schubbel - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK