Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Pädagogisch qualifiziertes Personal: Wann ist Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Inhalt

Nach dem Einkommensteuergesetz können Kinderbetreuungskosten bis maximal € 2.300,00 pro bis zu 10-jährigem Kind als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn die Betreuung u. a. durch eine pädagogisch qualifizierte Person, die keine haushaltszugehörige Angehörige ist, erfolgt.

Pädagogisch qualifizierte Person

Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden (bei unter 21-Jährigen) für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.

Aufgrund eines Gerichtshofurteils ist der Begriff der pädagogisch qualifizierten Person so auszulegen, dass ein gewisses Mindestmaß an zumindest jener Ausbildung gegeben sein muss, welche bei Tagesmüttern und -vätern verlangt ist.

Rechtslage ab Veranlagung 2017

Ab der Veranlagung für das Jahr 2017 gilt, dass die Betreuungsperson das 18. Lebensjahr vollendet haben muss und eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen kann.

Ausbildung

Die Ausbildung kann ausschließlich bei Organisationen gemacht werden, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmfj.gv.at) veröffentlicht sind.

Ausbildungsinhalte sind Entwicklungspsychologie und Pädagogik, Kommunikation und Konfliktlösung sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen der Unfallverhütung im Rahmen der Kinderbetreuung. Die geforderte Qualifikation haben jedenfalls Tageseltern, Kindergartenpädagogen, Horterzieher, Früherzieher, Sozialpädagogen oder Absolventen eines pädagogischen Hochschulstudiums aus dem EU- oder EWR-Raum. Auch Au-Pair-Kräfte müssen diese Ausbildung nachweisen.

TIPP: Nachholung/Ergänzung der Ausbildung

Wenn die betreuende Person 2017 noch nicht über die für die Abzugsfähigkeit erforderliche Ausbildung verfügt, kann die Ausbildung bis spätestens 31.12.2017 nachgeholt werden. Bis Ende 2016 absolvierte pädagogische Ausbildungen können dabei bis zu maximal acht Stunden angerechnet werden. Über eine eventuelle Anrechnung entscheidet der (Kurs-)Anbieter.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: plprod - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK