Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Ist ein Lottogewinn steuerpflichtig?

Inhalt

Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.

Welche Gewinne sind nicht steuerbar?

Keine Einkommensteuer muss bezahlt werden, wenn Glück, Allgemeinwissen oder eine herausragende Persönlichkeit der Grund für den Gewinn sind.

Nicht steuerbar sind daher:

  • Lottogewinne
  • Gewinne aus Preisausschreiben, wie z.B. der Gewinn bei einem Kreuzworträtsel, bei dem aus einer großen Menge von richtigen Einsendungen ein Gewinner gezogen wurde.
  • Gewinne, die Sie erhalten, weil Sie ein umfangreiches Allgemeinwissen haben. Daher ist für den Gewinn aus einer Teilnahme an der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ keine Steuer zu bezahlen.
  • Preise, die verliehen werden, weil die Persönlichkeit eines Menschen gewürdigt wird oder das (Lebens-) Werk dieses Menschen geehrt wird – darunter fällt z.B. der Nobelpreis.

Welche Gewinne sind steuerbar?

Im Gegensatz zum nicht steuerbaren Gewinn aus der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ ist der Gewinn aus Unterhaltungssendungen, wie z.B. „Dancing Stars“ oder „Die Große Chance“, steuerbar. Hier ist nicht Glück oder Allgemeinwissen ausschlaggebend für den Gewinn. Die Kandidaten beeinflussen mit ihrer persönlichen Leistung den Ausgang der Show. Die Preisgelder für die Teilnahme an diesen Shows zählen entweder zu der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit oder sie fallen unter die sonstigen Einkünfte.

Steuerbar sind auch alle Preise, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, wie z.B. Architekten- oder Musikwettbewerbe, Filmpreise. Die Preise fallen unter die Einnahmen des jeweiligen Betriebs, wenn nicht eine Befreiung zutrifft. Denn beispielsweise Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sind genauso wie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen zwar steuerbar, aber von der Einkommensteuer befreit.

Preise, die Berufssportler erhalten, sind steuerbar. Dies gilt auch für Preise, die nur die eigenen Arbeitnehmer oder Geschäftspartner erhalten, auch wenn die Ermittlung des Gewinners durch eine Verlosung erfolgt.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: rupbilder - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK