Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Betriebspensionen: Freiwillige Vorwegbesteuerung

Inhalt

Erhalten Sie eine Betriebspension? Dann könnte für Sie die einmalige, freiwillige Vorwegbesteuerung im Jahr 2012 in Frage kommen.

Die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebspension wird dabei einmalig mit 25 % besteuert (bei Pensionen bis zu € 300,00 brutto monatlich beträgt die Einkommensteuer nur 20 %). Der Vorteil ist, dass in der Folge bei allen verbleibenden Pensionszahlungen nur ein Viertel der Pension als Bemessungsgrundlage für die Steuer herangezogen wird.

Wichtig: Die Vorwegbesteuerung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn bis zum 31.10.2012 ein schriftlicher Antrag bei der Pensionskasse eingelangt ist.

Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne ausführlicher zu diesem Thema.

Stand: 06. September 2012

Bild: Rob - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK