Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Wie können ehemalige Mitarbeiter wieder für das Unternehmen gewonnen werden?

Inhalt

Für viele Unternehmen ist es aktuell schwierig, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ehemalige Mitarbeiter sind dabei oft eine vernachlässigte Ressource.

Mitarbeiter kündigen unter anderem, weil sie neue Erfahrungen machen wollen, die bestehende Aufgabe sie langweilt oder ein anderes Angebot in einem besonderen Aspekt einfach besonders verlockend ist. Sobald der Glanz des Neuen aber etwas verblasst ist, stellt sich bei so Manchen nach einer gewissen Zeit die Ernüchterung ein.

Es kann daher nützlich sein, einem qualifizierten und guten Teammitglied bei einer Kündigung die Tür für eine Rückkehr ins Unternehmen offen zu halten. Überlegen Sie daher bereits bei der Verabschiedung, ob Sie die Person wieder in Ihrem Team haben wollen. Dafür gibt es fachliche Qualifikationen, die ausschlaggebend sein können oder auch z. B. eine gute Sozialkompetenz. Fragen Sie nach den Kündigungsgründen und sorgen Sie für eine Trennung ohne Groll. Auch sollte man unbedingt vermeiden über ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden schlecht zu reden. So wird der Weg zurück für viele unmöglich gemacht.

Wesentlicher Vorteil bei der Wiedereinstellung ist, dass sich Unternehmer und Bewerber bereits gut kennen und die Einarbeitungsphase kurz sein wird. Das sogenannte „Rehiring“ ist aber nicht ohne Risiken. So können z. B. alte Konflikte wieder aufbrechen und die Stimmung im Team trüben.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Drobot Dean - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK