Das Finanzministerium plant lt. Pressemitteilung, die bis zum 31. März 2021 geltende Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Bis dahin sollen auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 24.2.2021 und können sich kurzfristig ändern. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 24. Februar 2021
Erscheinungsdatum: