Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Beitragsgrundlage anpassen

Inhalt

Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid.

Die endgültige Beitragsgrundlage wird berechnet, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bis dahin werden die Beiträge von einer vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet. Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage ist grundsätzlich die endgültige Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres.

In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit wird die vorläufige Beitragsgrundlage automatisch von der Mindestbeitragsgrundlage ermittelt. Sie beträgt für das Jahr 2016:

Pensionsversicherung: € 723,52 pro Monat (€ 8.682,24 pro Jahr)
Krankenversicherung: € 415,72 pro Monat (€ 4.988,64 pro Jahr)

Nach oben ist die Beitragsgrundlage durch die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Sie liegt heuer bei € 68.040,00 jährlich.

Herabsetzung/Erhöhung der Beitragsgrundlage

Wenn die Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres wesentlich von den Einkünften des heurigen Jahres abweichen, kann ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Erhöhung der Beitragsgrundlage gestellt werden.

Die Herabsetzung der vorläufigen Zahlung ist grundsätzlich möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Einkünfte im laufenden Jahr (wesentlich) niedriger sind.

Seit Jahresbeginn sieht das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz auch die Möglichkeit vor, dass die vorläufige Beitragsgrundlage auf Antrag erhöht werden kann. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Einkünfte im laufenden Jahr wesentlich höher sind. Die Erhöhung kann gegebenenfalls eine hohe Nachzahlung ersparen.

Eine Herabsetzung bzw. Erhöhung ist nur bis zur jeweils anzuwendenden Mindest- bzw. Höchstbeitragsgrundlage möglich.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Hetizia - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK