Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00

Inhalt

Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht. Bisher lag sie bei € 600,00 monatlich.

Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist ab 1. März ein Höchstbetrag von € 360,00 monatlich anzusetzen. Die Höchstgrenze für den halben Sachbezug war bisher € 300,00.

Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt gleich.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die

  • Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch
  • die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer

um einen Sachbezug erhöht.

Die Bewertung für die Lohnsteuer ist auch maßgeblich für die Sozialversicherung. Die Erhöhung gilt daher sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge.

In Kraft treten der neuen Regelung

Die geänderte Verordnung ist anzuwenden

  • bei Veranlagung: erstmals für das Kalenderjahr 2014 für Zeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
  • Einkommensteuer (Lohnsteuer) Abzug: erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
  • Stand: 24. Februar 2014

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK