Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?

Inhalt

Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?

Diese Einteilung ist vor allem aus unternehmensrechtlicher Sicht von Bedeutung. An die Größe der Gesellschaft sind bestimmte Verpflichtungen geknüpft, wie z. B. die Prüfungspflicht.

Mit Jahresbeginn wurden die Größenklassen geändert. Neu eingeführt wurde die Kleinstkapitalgesellschaft. Für sie gelten bestimmte Erleichterungen – beispielsweise muss kein Anhang erstellt werden, und wenn der Jahresabschluss nicht zeitgerecht eingereicht wird, ist eine geringere Zwangsstrafe zu bezahlen.

Kleinstgesellschaft

Bilanzsumme € 350.000,00
Umsatzerlöse € 700.000,00
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 10

Achtung: Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können keine Kleinstkapitalgesellschaft sein.

Kleine Kapitalgesellschaft

  seit 1.1.2016 bis 31.12.2015
Bilanzsumme € 5,0 Mio. € 4,84 Mio.
Umsatzerlöse € 10,0 Mio. € 9,68 Mio.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 50 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  seit 1.1.2016 bis 31.12.2015
Bilanzsumme € 20,0 Mio. € 19,25 Mio.
Umsatzerlöse € 40,0 Mio. € 38,50 Mio.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 250 250

Hinweis: Immer, wenn zwei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, gilt grundsätzlich die nächsthöhere Größenklasse.

Beispiel: Eine große Kapitalgesellschaft ist dann gegeben, wenn zwei der drei Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschritten werden.

Stand: 27. Jänner 2016

Bild: funkenzauber - Fotolia.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

OK