Am 1.1. dieses Jahres ist das Steuerabkommen mit der Schweiz in Kraft getreten. Kurz darauf hat unsere Finanzministerin mit dem Regierungschef von Liechtenstein ein Abkommen unterzeichnet. Nach derzeitigem Stand soll es am 1.1.2014 in Kraft treten (die Ratifizierung in beiden Staaten ist noch abzuwarten).
Wann bin ich davon betroffen?
Vom Abkommen sind alle natürlichen Personen betroffen, die am 31.12.2011 ihren Wohnsitz in Österreich hatten und am 31.12.2011 sowie beim Inkrafttreten des Abkommens ein Konto oder Depot bei einer Bank in Liechtenstein besitzen.
Betroffen können auch Personen sein, die an Vermögensstrukturen nutzungsberechtigt sind oder die Zuwendungen an intransparente Vermögensstrukturen tätigen.
Unter den Begriff „Vermögensstrukturen“ fallen z.B. Stiftungen und Trusts. Es wird unterschieden, ob diese in Liechtenstein verwaltet werden oder nicht.
Wann und mit welchem Vermögen Sie unter das Abkommen fallen, darüber informieren wir Sie gerne näher in einem persönlichen Gespräch.
Wie wird besteuert?
Nachversteuerung
Für bisher unversteuertes Vermögen aus der Vergangenheit gibt es zwei Möglichkeiten:
- Besteuerung mittels anonymer Einmalzahlung: der Steuersatz wird anhand einer Formel ermittelt. Er liegt in der Regel bei 15 - 30 %. Die Steuer wird von der Zahlstelle in Liechtenstein einbehalten und an das österreichische Finanzamt abgeführt.
- Offenlegung der Vermögenswerte: Der Steuerpflichtige kann die Zahlstelle in Liechtenstein dazu ermächtigen, seine vermögens- und personenbezogenen Daten an die österreichische Finanzverwaltung zu melden.
Zukünftige Besteuerung
Die Zahlstelle in Liechtenstein wird von sämtlichen Kapitaleinkünften eine Quellensteuer in Höhe von 25 % abführen.
Stand: 07. März 2013
Erscheinungsdatum: