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Checkliste Ankauf eines Autos aus einem Drittstaat

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Die Checkliste gilt für jenen Fahrzeugkauf, bei dem der Verkäufer ein Unternehmer ist, der seinen Sitz in einem Drittstaat hat. Hinsichtlich der Käuferseite gelten die Ausführungen grundsätzlich sowohl für den Unternehmer als auch für den Privaten. Die abweichenden steuerlichen Behandlungen zwischen Unternehmer und Privaten betreffen den Vorsteuerabzug, die Art der Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und das Steuerformular für die NoVA. Die Abweichungen in diesen drei Bereichen werden bei den betreffenden Themenpunkten dargestellt.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Die Kanzlei befindet sich vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 auf Betriebsurlaub.

Während dieser Zeit werden keine Anrufe und E-Mails bearbeitet.

Gerne stehen wir natürlich davor und danach in gewohnter Weise für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

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